Privat Versicherte
Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse diesbezüglich vorab informieren. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Es besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V in Anspruch zu nehmen. Dies kann insbesondere dann infrage kommen, wenn trotz intensiver Suche innerhalb einer zumutbaren Wartezeit kein geeigneter Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung für die Abrechnung von Gesetzlich Versicherten gefunden werden kann. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die Voraussetzungen und notwendigen Schritte für eine mögliche Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse zu klären. Die Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse und sollte möglichst vor Beginn der Behandlung eingeholt werden.
Da sich meine Abrechnungsmöglichkeiten zukünftig verändern können, finden Sie auf dieser Website regelmäßig aktuelle Informationen dazu, ob eine direkte Behandlung und Abrechnung für gesetzlich Versicherte möglich ist.
Selbstzahlende
Die Kosten einer Psychotherapie können selbstverständlich auch selber getragen werden. Die Vergütung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).